Um einen reibungslosen Abtransport vom Dräksak zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Bedingungen zur Abholung vom Dräksak:
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Der Dräksak darf max. bis zum
Rand befüllt werden |
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Das Abholen bedarf einer mindestens 3 m breiten Zufahrtstrasse. |
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Der Dräksak darf max. 3m von der Zufahrtstrasse entfernt platziert werden. (Ausleger Kran max. 3 m) |
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Falls Sie eine Entsorgungs-Vignette besitzen bzw. verwenden, muss die Vignetten-Nummer angegeben werden. |
Die Abholung erfolgt innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Auftrags-erteilung. (Wenn nichts anderes vereinbart wurde)
Hinweis:
Wir behalten uns vor, evtl. Mehrkosten, die durch eine Fehlbereitstellung und/oder Nichtbereitstellung entstehen zu Ihren
Lasten zu berechnen.